Die folgenden Vertragsbedingungen werden durch Auftragserteilung seitens des Kunden an die H & B Tour Conception bzw. durch deren Bestätigung ausnahmslos anerkannt.
1.) Anmeldung und Bestätigung
Die Buchung einer Leistung der H & B Tour Conception erfolgt schriftlich. Der Anmelder versichert, sowohl im eigenen Namen wie auch im Namen aller in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer zu handeln. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme durch die H & B Tour Conception zustande. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der H & B Tour Conception vor, an das diese für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Anmeldende sowie die Angemeldeten diesem neuen Angebot nicht innerhalb der Bindungsfrist von zehn Tagen widersprechen.
2.) Zahlungen
Falls keine abweichenden Bedingungen schriftlich vereinbart werden, gelten folgende Vereinbarungen:
Eine Anzahlung in Höhe von bis zu 80% des voraussichtlichen Rechnungsbetrages muß spätestens 4 Wochen vor Leistungsbeginn unaufgefordert auf einem Konto der H & B Tour Conception eingegangen sein. Je nach Auftragswert und Höhe der von der H & B Tour Conception vor Veranstaltungsbeginn zu erbringenden Vorleistungen, ist diese berechtigt vor Veranstaltungsbeginn eine Anzahlung von bis zu 100 % des voraussichtlichen Rechnungsbetrages zu erheben. Erst nach Erhalt dieser Akontozahlung werden im gegebenen Fall die Voucher zugesandt. Der Restbetrag wird bis zum Leistungsbeginn bzw. bis zum Erhalt der von H & B Tour Conception erstellten Endabrechnung fällig. Bei Zahlungsverzug werden die unter Kaufleuten üblichen Verzugszinsen in Höhe von 5 % fällig.
3.) Leistung und Preise
3.1) Das erste im Rahmen dieser Geschäftsbeziehungen von der H & B Tour Conception erteilte
Angebot ist kostenlos und unverbindlich. Für weitere Angebote kann die H & B Tour Conception eine Bearbeitungs- bzw. Konzeptgebühr erheben, die sich in ihrer Höhe nach dem jeweiligen Umfang des Angebots bzw. Aufwand der Ausarbeitung richtet. Alle im Katalog genannten Preise verstehen sich als Richtwerte. Verbindliche Preise erhalten Sie auf Anfrage bzw. in dem von uns nach Ihren Angaben erstellten Angebot. Die Katalogpreise sowie alle im jeweiligen Angebot genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich vorgeschriebenen
Mehrwertsteuer. Auf alle von uns ausschließlich vermittelten Leistungen erheben wir eine Handling Fee von 30 % des jeweiligen Rechnungsbetrages/Auftragswertes. Des weiteren behalten wir uns vor, erhöhten Organisationsaufwand, Vorreisen, erhöhte Kommunikationskosten, Koordination vor Ort sowie häufige bzw. kurzfristige Änderungen gesondert in Rechnung zu stellen.
3.2) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich vorbehaltlich der obigen Regelungen unter Ziff. 1. aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, den allgemeinen Informationen aus unserem Katalog sowie aus den entsprechenden Angaben in der Rückbestätigung.
4.) Leistungs- und Preisänderungen
4.1) Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluß eintreten und von H & B Tour Conception nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des erteilten Angebots nicht beeinträchtigen.
4.2) Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die H & B Tour Conception wird den Vertragspartner von Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen, gegebenenfalls kann eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt erfolgen.
4.3) Liegt der Leistungsbeginn später als vier Monate nach Vertragsabschluß, so ist die H & B Tour Conception berechtigt, eine Preiserhöhung vorzunehmen, wenn sie auf Umständen beruht, die erst nach Vertragsabschluß eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren. Die Preiserhöhung muß sich im Rahmen der veränderten Umstände halten. Ändern sich festgesetzte Beförderungstarife, Gebühren, Eintrittsgelder oder Steuern, so ist eine Anpassung der Preise jederzeit möglich. Erhöht sich der vereinbarte Preis um mehr als 5% so ist der Auftraggeber berechtigt, ohne Zahlung eines Entgelts vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muß unverzüglich schriftlich gegenüber der H & B Tour Conception erklärt werden.
5.) Pflichten der H & B Tour Conception Treten Mängel in der Leistung auf, so ist die H & B Tour Conception verpflichtet, im Rahmen des im kaufmännischen Geschäftsbetrieb zumutbaren auf die Leistungsträger zur Mängelbeseitigung hinzuwirken. Die H & B Tour Conception ist berechtigt, bei unzumutbarer Kostenbelastung die Einwirkung auf die Leistungsträger von der Kostenbeteiligung des Kunden bis zur Hälfte der entstehenden Kosten abhängig zu machen. Gewährleistungsansprüche hat der Vertragspartner innerhalb eines Monats nach der
vertraglichen Leistungserbringung bei der H & B Tour Conception geltend zu machen.
6.) Rücktritt durch die H & B Tour Conception
Die H & B Tour Conception hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten,
6.1) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen innerhalb der bestehenden Geschäftsbeziehungen nicht fristgerecht nachkommt bzw. die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält. Im Falle eines vom Vertragspartner zu vertretenden Rücktrittes hat dieser den der H & B Tour Conception hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen.
6.2) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Veranstaltung bzw. Reise, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Die Höhe der Schadensersatzansprüche berechnet sich in diesen Fällen nach den folgenden pauschalisierten Prozentsätzen:
bis zum 120. Tag*
35%
bis zum 90. Tag*
50%
bis zum 60. Tag*
80%
bis zum 30. Tag*
90%
ab dem 29. Tag*
100%
Dem Anmelder bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen. Die H & B Tour Conception behält sich eine höhere Entschädigung aufgrund abweichender Stornogebühren der eingebundenen Leistungsträger vor. Auskünfte diesbezüglich erteilen wir Ihnen im jeweiligen Falle gerne auf Anfrage.
6.2) ohne Einhaltung einer Frist bei Fällen von höherer Gewalt, Streik, Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien, hoheitlicher Anordnungen oder grundlegender politischer Veränderungen. Eventuelle Anzahlungen werden von H & B Tour Conception unter Abzug eines Entgeltes für bereits erbrachte Leistungen zurückerstattet.
7.) Rücktritt durch den Kunden
7.1) Der Auftraggeber kann jederzeit vor Leistungsbeginn durch schriftliche Erklärung zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei H & B Tour Conception.
7.2) Bis zum Veranstaltungsbeginn kann der Anmelder sich bei der Durchführung der gebuchten Veranstaltung durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Anmelders. Die H & B Tour Conception kann den Wechsel in der Person des bzw. der Vertragspartner widersprechen, wenn diese den betreffenden Veranstaltungen nicht genügen oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
7.3) Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Im Falle eines Rücktritts ist die H & B Tour Conception berechtigt,
eine Pauschalentschädigung als Bearbeitungsgebühr zu erheben. Diese Pauschalentschädigung richtet sich nach der Höhe des Auftragswertes und dem Eingangsdatum der Rücktrittserklärung vor Leistungsbeginn bei der H & B Tour Conception. Sie berechnet sich nach den folgenden Prozentsätzen:
bis zum 120. Tag*
35%
bis zum 90. Tag*
50%
bis zum 60. Tag*
80%
bis zum 30. Tag*
90%
ab dem 29. Tag*
100%
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen. Die H & B Tour Conception behält sich eine höhere
Entschädigung aufgrund abweichender Stornogebühren der eingebundenen Leistungsträger vor. Auskünfte diesbezüglich erteilen wir Ihnen im jeweiligen Falle gerne auf Anfrage. Eine höhere Entschädigung durch Leerbettgebühr, Künstlergagen, Stornogebühren für andere bestellte
Leistungen, Telefon- und Telefaxkosten etc. bleibt ausdrücklich vorbehalten.
8.) Beschränkung der Haftung
8.1) Die Haftung der H & B Tour Conception ist auf das Dreifache des Veranstaltungspreises beschränkt, soweit ein Schaden des Vertragspartners weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder die H & B Tour Conception allein wegen eines Verschuldens eines von ihr beauftragten Leistungsträgers verantwortlich ist.
8.2) Bei Veranstaltungen mit besonderen Risiken kann die H & B Tour Conception die Haftung im Hinblick auf diese Risiken durch eine ausdrückliche und gesondert abzugebende Erklärung des Vertragspartners auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränken, soweit ein Schaden des Vertragspartners weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die H & B Tour Conception für einen dem Vertragspartner entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines von ihr beauftragten Leistungsträgers verantwortlich ist.
8.3) Die H & B Tour Conception haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Theaterbesuche, Ausstellungen usw.).
8.4) Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen H & B Tour Conception ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
9.) Haftungsausschluß
Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Wir empfehlen daher ggf. den Abschluß einer Reisegepäckversicherung. Der Teilnehmer haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht werden.
10.) Mitwirkungspflicht
10.1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich, spätestens jedoch einen Monat nach Abschluß der gebuchten Veranstaltung, der H & B Tour Conception zur Kenntnis zu geben. Unterläßt der Auftraggeber schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein.
10.2) Ansprüche des Vertragspartners verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung endete bzw. enden sollte. Hat der Vertragspartner solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem die H & B Tour Conception die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des Vertragspartners verjähren drei Jahre nachBeendigung der gebuchten Veranstaltung.
11.) Versicherung
Die Teilnehmer sind für ihren Versicherungsschutz selbstverantwortlich.
12.) Allgemeines
Die Korrektur von Schreib-, Druck- und Rechenfehlern bleibt uns bis zum Leistungsbeginn vorbehalten. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, wirksam sind nur schriftliche bestätigte Absprachen. Das postalische Risiko trägt der Auftraggeber. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
13.) Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand ist Heidelberg.
Irrtum und Änderungen vorbehalten
Stand: Mai 2009